Arbeiten im Verkehrsraum
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg / Fahrbahn) ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.
Zur Prüfung des Antrages sind folgende Unterlagen einzureichen:
Notwendige Unterlagen:
Entstehende Kosten:
Die entstehenden Kosten bemessen sich nach Dauer der Gültigkeit und dem tatsächlichen Sachbearbeiterstunden zur Erstellung der Anordnung.
Nachweise zur Beschilderung einer Baustelle:
Für die Durchführung der Beschilderung muss der Antragsteller eine gültige RSA Schulung nachweisen.
Zuständiger Sachbearbeiter:
Markus Schlögl
Bau- und Umweltamt Technik
Zimmer Nr. 13 OG
Telefon: 08806 92 02 17
Fax: 08806 92 02 -517
E-Mail: markus.schloegl@utting.de