Formulare zum download
BÜRGERMEISTER / GESCHÄFTSLEITUNG
Bürgerantrag / Einwohnerantrag
Anmeldung zur Bürgersprechstunde
FACHBEREICH I – Allgemeine Verwaltung
Standesamt
Anmeldung einer Eheschließung
Urkundenanforderung
Bestattungs- und Friedhofswesen
Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Einwohnermeldeamt/Passamt/Gewerbeamt
Wohnungsgeberbestätigung
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Fischereischein
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Antrag Gemeindewohnung
Abholvollmacht Ausweis/Reisepass
Vollmacht zur Beauftragung eines Reisepass oder Personalausweis (Kinder)
Fahrradregistrierung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Erlaubnis zur Plakatierung
Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II
Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Brauchtumsfeuer
Haltung gefährlicher Tiere
Anmeldebogen zu einer Veranstaltung am Uttinger Sonnendachl
Wahlen
Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Tourismus
Gemeindebücherei
Antrag auf Ausstellung eines Bücherausweises ab 16 Jahre
Antrag auf Ausstellung eines Bücherausweises bis 16 Jahre
FACHBEREICH II – Finanzverwaltung
Steuerverwaltung
Anmeldung eines Hundes zur Veranlagung der Hundesteuer
Abmeldung eines Hundes zur Veranlagung der Hundesteuer
Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
FACHBEREICH III – Bau- und Umweltamt
Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wiederherstellungsanzeige
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Antrag auf isolierte Befreiung / isolierte Abweichung
Meldung bei Wildschweinschäden
Bauantragsformulare
Achtung: Ab dem 01.06.2024 wird ein neues digitales Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Zukünftig ist es erforderlich, Bauanträge direkt beim Landratsamt Landsberg am Lech einzureichen. Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen werden nach wie vor von der Gemeinde behandelt und müssen direkt dort eingereicht werden.