Gemeinsam Antworten finden zu den Herausforderungen der Klimakatastrophe
Advent – mal ganz anders
Gespräche, Texte, Lieder und …
Raum, wo wir unsere Sorgen um das lebendige Leben teilen können
Raum, wo unser Traurig-Sein angesichts der ökologischen Katastrophen willkommen ist
Raum, wo wir gegenseitig unseren Mut stärken, und auch unsere Klarheit und Tatkraft
Raum, wo wir dankbar unsere Liebe und unseren tiefen Willen zum Leben, unser starkes und stärkendes Verbunden-Sein spüren
Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Gemeinde Utting am Ammersee
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.utting.de abrufbare Webpräsenz der Gemeinde Utting am Ammersee.
Die Gemeinde Utting am Ammersee bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Bewertung erfolgte durch eine manuelle Selbstprüfung anhand der WCAG 2.1 Kriterien (Konformitätsstufe AA).
Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei aufbereitet wurden
Eingebettete Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
Kartenmaterial ohne textliche Alternativen
Formulare, die nicht vollständig mit Tastatur bedienbar sind
Gründe: Die Inhalte stammen teilweise aus externen Quellen oder wurden vor dem Inkrafttreten der Barrierefreiheitsvorgaben erstellt. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung ist geplant.
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.