ERKLÄRUNG
Diese Internet-Seite ist teilweise barrierefrei. Das bedeutet: Viele Dinge auf der Seite sind gut bedienbar und verständlich. Einige Dinge sind noch nicht barrierefrei.
Wir haben die Internet-Seite selbst geprüft. Die Prüfung war im Juli 2025. Dabei haben wir Regeln beachtet. Die Regeln heißen: BITV 2.0 und WCAG 2.1.
Einige Inhalte machen noch Probleme:
PDF-Dateien sind nicht für alle Menschen gut lesbar.
Videos haben keine Untertitel oder keine Hörbeschreibung.
Karten-Bilder haben keinen erklärenden Text.
Formulare kann man nicht gut mit der Tastatur bedienen.
Warum ist das so? Einige Inhalte kommen von anderen Seiten. Oder sie wurden gemacht, bevor es die Barrierefreiheits-Regeln gab. Wir arbeiten daran, die Inhalte besser und barrierefrei zu machen.
Haben Sie Probleme auf unserer Internet-Seite? Oder brauchen Sie Informationen in anderer Form?
Dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an die oben genannte E-Mailadresse.
Wenn Sie keine Hilfe bekommen, können Sie sich beschweren. Sie können dann zur Schlichtungsstelle BGG gehen. Die Adresse ist:
Schlichtungsstelle BGG , Mauerstraße 53, 10117 Berlin, Telefon: 030 / 18 527 – 2805, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Gemeinde Utting am Ammersee
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.utting.de abrufbare Webpräsenz der Gemeinde Utting am Ammersee.
Die Gemeinde Utting am Ammersee bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Bewertung erfolgte durch eine manuelle Selbstprüfung anhand der WCAG 2.1 Kriterien (Konformitätsstufe AA).
Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei aufbereitet wurden
Eingebettete Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
Kartenmaterial ohne textliche Alternativen
Formulare, die nicht vollständig mit Tastatur bedienbar sind
Gründe: Die Inhalte stammen teilweise aus externen Quellen oder wurden vor dem Inkrafttreten der Barrierefreiheitsvorgaben erstellt. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung ist geplant.
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.