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Aufforderung Bewerbung Schöffen und Jugendschöffen

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen
statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen
dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten
Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des
Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige
Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche
Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen
Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die
entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage in den Bekanntmachungen.

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