Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
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Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben
folgende ständigen Ausschüsse.
a.) den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
b.) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
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Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a.) und b.) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Soweit der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss als Rechnungsprüfungsausschuss tätig wird, führt ein vom Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss in seiner ersten Sitzung zu wählendes Mitglied den Vorsitz.
Die Ausschüsse sind vorberatend tätig. Die Sitzungen finden nichtöffentlich statt. Berechtigt an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, sind auch alle übrigen Gemeinderatsmitglieder.
Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
(Quelle: Satzung über das örtliche Gemeindeverfassungsrecht)