Eheschließungen sind im Zimmer des Bürgermeisters oder im Künstlerhaus Gasteiger möglich.
Unabhängig vom Ort der standesamtlichen Trauung, muss eine Eheschließung bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist (Anmeldestandesamt).
Nach erfolgter Anmeldung werden die Eheschließungsunterlagen zum Standesamt des Heiratsortes weitergeleitet.
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Kommt die Eheschließung innerhalb dieser sechs Monate nicht zustande, müssen die Formalitäten wiederholt werden.
Die Nachfrage für Trauungen im Künstlerhaus Gasteiger ist sehr groß, daher empfehlen wir, unabhängig von der Anmeldung der Eheschließung frühzeitig einen Trauungstermin reservieren zu lassen.
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobte persönlich im Standesamt erscheinen.
Ihr "Anmelde-Standesamt" kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Unterlagen zur Anmeldung vorgelegt werden müssen.