Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.07.2010
Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder 17
Abwesend waren 0
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Lfd. Nr. 1
Bürgerfragestunde
a) Herr Geier bittet die Parkraumüberwachung im Gries auch am Abend durchzuführen. Herr Lutzenberger erklärt, dass er nach Möglichkeit auch eine Parkraumüberwachung am Abend buchen wird.
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Lfd. Nr. 2
Anlage einer Querungshilfe in der Staatsstraße im Bereich Entrachinger Straße / Leonhardskirche
Beschluss: (12 : 5)
Der Gemeinderat beschließt die von dem Ing. Büro Demmel vorgelegte Planung zur Anlage einer Querungshilfe im Bereich der Entrachinger Straße / Leonhardskirche.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt die erforderlichen Grundabtretungsverhandlungen zu führen.
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Lfd. Nr. 3
4. Änderung des Bebauungsplanes Waldaweg; hier:
a) Behandlung der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Waldaweg in der Fassung vom 06.05.2010 bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.
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Lfd. Nr. 4
Antrag Wolf-Eckard Lüps, Waldaweg 10, auf Änderung des Bebauungsplanes Waldaweg zur Ausweisung eines zusätzlichen Bauraumes für ein Einfamilienhaus
Der Antrag wurde zurück gezogen.
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Lfd. Nr. 5
5. Änderung Bebauungsplan Annafeld; hier: Verlegung des Baufensters für Wohnhaus und Garage auf den Flur Nr. 451/9 und 477/3
Beschluss: (17 : 0)
1. Der Bebauungsplan Annafeld wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wie beantragt geändert.
2. Mit der Ausarbeitung der Planung wird Architekt Gradl, Schondorf, beauftragt.
3. Der vom Architekten vorgelegte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Annafeld wird mit der Änderung in der Begründung, Formulierung durch Architekt Gradl, bewilligt.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung wird abgesehen.
5. Es ist die öffentliche Auslegung und die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren durchzuführen.
6. Die Kosten der Bebauungsplanänderung haben die Antragsteller zu tragen.
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Lfd. Nr. 6
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit eingegrabener Garage in der Andechser Straße 23
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 7
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Büro und Garage in der Stefan-Dietrich-Straße 6a
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 8
Bauantrag zum Abriss einer bestehenden Doppelhaushälfte mit Anbauten, Garagen und Schuppen und Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelcarport in der Holzhauser Straße 31
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 9
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens in der Bahnhofstraße 25
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 10
Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Annafeldstraße zur Errichtung einer Doppelgarage in der Annafeldstraße 29
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 11
Bauantrag zur Erweiterung der Terrasse und Anbau einer Stahlpergola mit ausfahrbarem oberem und seitlichem textilem Wetterschutz in der Seestraße 32
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 12
Antrag Alte Villa GmbH, Seestraße 32, auf Änderung des Bebauungsplanes für das Freizeitgelände; hier: Erhöhung der Zahl der Außenbewirtungsplätze um 35 Plätze auf nicht überdachten Terrassendecks
Beschluss: (17 : 0)
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Durchführung städtebaulicher Voruntersuchungen beauftragt.
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Lfd. Nr. 13
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Anbau eines Bürogebäudes in der Eduard-Thöny-Straße 40
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 14
Bauantrag zum Umbau, Dachaufbau und energetische Sanierung, Johann-Sedlmeir-Straße 7b
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.
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Lfd. Nr. 15
Antrag auf Bauvorbescheid zur Umnutzung der Räume über und unter der Garage in der Eduard-Thöny-Straße 17
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.
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Lfd. Nr. 16
Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Nutzgebäudes in der Adolf-Münzer-Straße 4
Beschluss: (17 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 17
Baurechtliche Stellungnahme der Gemeinde zum Neubau eines Funkmasten im Schleuderbeton, Aufstellung einer Basisstation sowie eines Maschendrahtzaunes
Beschluss: (16 : 1)
Dem Bauvorhaben und dem Antrag auf Befreiung wird zugestimmt.
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Lfd. Nr. 18
Antrag auf Einführung einer verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) Andechser Straße 6 - 11
Beschluss: (17 : 0)
Der Antrag wird zunächst vertagt.
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Lfd. Nr. 19
Ortsentwicklungsplanung und Bewerbung zur Teilnahme am Modellvorhaben der Obersten Baubehörde „Ort schafft Mitte“
Beschluss: (17 : 0)
Es wird ein Ortsentwicklungsplan aufgestellt.
Beschluss: (17 : 0)
Die Gemeinde Utting bewirbt sich um die Teilnahme am Modellvorhaben der Obersten Baubehörde „Ort schafft Mitte“
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Lfd. Nr. 20
Staubbelastung durch den Parkplatz an der Mühlbachstraße; hier: Schreiben Familie Zilker, Im Gries 1
Beschluss: (16 : 1)
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
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Lfd. Nr. 21
Zuschussantrag für Verein Gemeinsam für Sozialmobil
Beschluss: (17 : 0)
Die Gemeinde beteiligt sich an der Anschaffung des Sozialmobils mit einem Zuschuss von 1.500,- €. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst im Jahre 2011 nach Vorlage des Haushalts.
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Lfd. Nr. 22
Ergebnis des Bürgerentscheids vom 04.07.2010; hier: Weiteres Vorgehen
Beschluss: (17 : 0)
Die Betonkunstwerke werden zum Verkauf bei ebay angeboten. Inseriert wird aus Kostengründen ausschließlich im Landsberger Tagblatt und im Ammerseekurier. Zusätzlich wird auf der Homepage der Gemeinde im Internet das Angebot veröffentlicht. Die Angebotsfrist wird auf 4 Wochen festgelegt. In den Inseraten ist auf folgendes hinzuweisen:
Die Betonkunstwerke sind in der Zeit vom 01.11.2010 - 01.03.2011 bei geeigneten Bodenverhältnissen - nach vorheriger Absprache mit dem 1. Bürgermeister - abzubauen.
Angebote können abgegeben werden für einen Erwerb der Kunstgegenstände mit und ohne Sockel. Die weiteren Entscheidungen erfolgen nach Vorlage der Angebote.
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Lfd. Nr. 23
Anfragen und Mitteilungen an den Gemeinderat
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.