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  Utting am AmmerseeGremien \ Sitzungen \ Tagesodnung/Niederschriften \ 15.04.2010


Sitzung vom 15.04.2010

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.04.2010

Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder                                                        16

Abwesend waren                                                                                                              1

 

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Lfd. Nr. 1

 

Bürgerfragestunde

 

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

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Lfd. Nr. 2

 

Geothermie; hier: Vorstellung der vorgelegten Planung für ein Geothermiekraftwerk im Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet-Nord

 

Beschluss: (16 : 0)

 

1.    Die Planung wird mit folgenden noch offenen Punkten vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen:

  • Bestätigung des Lärmgutachtens durch einen vom Gemeinderat bestellten Prüfgutachter
  • Bestätigung des Schwadengutachtens durch einen vom Gemeinderat bestellten Prüfgutachter
  • Erstellung eines hydrologischen Gutachtens. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt ein Büro aus der Gegend mit regional geologischen Kenntnissen zu beauftragen.

 

2.    Das Ingenieurbüro ACCON GmbH, Greifenberg wird zu den angebotenen Preisen mit der Prüfung des Lärmgutachtens und des Schwadengutachtens sowie der Beratung hierzu beauftragt.

 

 

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Lfd. Nr. 3

 

Neubau einer Fußgängerbrücke im Tal des Lebens; hier: Vorstellung der Entwurfsplanung

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Es wird ein Vergleichsangebot eingeholt. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für den Neubau der Fußgängerbrücke im Tal des Lebens an den Günstigstbietenden zu vergeben.

 

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Lfd. Nr. 4

 

Umbau von Misch- auf Trennsystem in der gemeindlichen Dyckerhoffsiedlung;

hier: Vorstellung der Entwurfsplanung

 

Beschluss: (14 : 2)

 

Es wird die vom Ingenieurbüro Wittke empfohlene Variante 2 beschlossen.

 

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Lfd. Nr. 5

 

Antrag Georg Mayr, Adolf-Münzer-Str. 4, auf Änderung des Bebauungsplanes Holzhausen-West, hier: Flur Nr. 361/3

 

Beschluss: (14 : 2)

 

1.         Mit der Änderung des Bebauungsplanes besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.         Architekt Gradl, Schondorf, wird mit der Änderungsplanung beauftragt.

 

3.         Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

4.         Die nord/nordwestliche Grenze des Bauraumes des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes soll eingehalten werden.

 

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Lfd. Nr. 6

 

Bauantrag (Tektur) zum Einbau einer Massagepraxis im Anwesen Ölgartenweg 2b

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

 

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Lfd. Nr. 7

 

Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern in der Holzhauser Straße 22a

 

Beschluss: (10 : 6)

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird mit der Maßgabe erteilt, dass die Garage Nr. 2 nicht außerhalb des Baufensters errichtet wird.

 

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Lfd. Nr. 8

 

Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Ölgartenweg 4a

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

 

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Lfd. Nr. 9

 

Bauantrag (Tektur) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Fritz-Erler-Straße 17a

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

 

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Lfd. Nr. 10

 

Antrag auf Errichtung einer Fischteichanlage auf der Flur Nr. 1610,

Gemarkung Utting

 

Der Antrag wurde zurückgezogen

 

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Lfd. Nr. 11

 

a)    Anmeldungen von Kindern für die Kindergärten und Kinderkrippen für das Jahr 2010/2011 und deren Auswirkungen auf die beiden Kinderhäuser

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Die Kindergartengruppe in der Altanlage des Telos-Kinderhauses wird für 1 Jahr (Kindergartenjahr 2010/2011) weiter geführt.

 

b)    Antrag Telos-Kinderhaus auf Übernahme der Miete für die Altanlage der Telosgesellschaft bis August 2010

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Die vertragliche Vereinbarung wird bis 31.08.2010 verlängert.

 

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Lfd. Nr. 12

 

a) Gründung eines Schulverbundes „Karl-Orff-Mittelschule“

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag als Schulaufwandsträger für die Hauptschule Utting mit den erforderlichen Erklärungen jedoch vorbehaltlich des Zustandekommens eines öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages zu unterzeichnen. Weiter wird der 1. Bürgermeister beauftragt, den Kooperationsvertrag mit den übrigen Beteiligten wie zuvor beschrieben zu verhandeln und zu unterzeichnen.

 

b) Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Gemeinde Hofstetten

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Die Gemeinde Utting ist mit einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages bereits zum

Ende des derzeitigen Schuljahres einverstanden.

 

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Lfd. Nr. 13

 

Überarbeitung-Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet des Marktes Dießen a.A.;

hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 4a Abs. 4 BauGB

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Zu der Überarbeitung-Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet des Marktes Dießen a. A. werden folgende Einwendungen und Empfehlungen abgegeben:

 

Die Ausweisung einer Fremdenverkehrseinrichtung und dem damit verbundenen Nutzungsdruck in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Naturschutzgebiet Seeholz konkurriert mit der Forderung, das Naturschutzgebiet von schädlichen Einwirkungen freizuhalten.

Im textlichen Teil des Landschaftsplanes lässt sich die Forderung nach Pufferzonen für bestehende Schutzgebiete ablesen. Diese Pufferzonen werden aber im Plan nicht umgesetzt. Außerdem wäre einen Aussage zu der Mindestbreite dieser Pufferzonen wünschenswert.

Der Kreutbach bzw. Seeholzgraben berührt beide Gemeindegebiete. Die Ziele einer naturnahen Gewässerentwicklung  werden auch im Uttinger Landschaftsplan formuliert werden. Entsprechende Maßnahmen sind auch im Bereich des kurzen Abschnittes auf Dießener Flur wünschenswert. Ein entsprechendes Symbol sollte in den Plan aufgenommen werden.

Die Erschließung der geplanten Fremdenverkehrseinrichtung kann nicht über den Kreutweg erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Kreutwegs bereits beschränkt ist.

 

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Lfd. Nr. 14

 

Zuschussantrag Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

 

Beschluss: (14 : 0) (Ohne GR Grunow und GR Schnappinger)

 

Die Gemeinde Utting trägt 200 Euro zu dem Projekt bei.

 

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Lfd. Nr. 15

 

Auftragsvergaben

 

a) Kinderhaus Holzhausen, hier: Außenanlagen Eingangsbereich

 

Beschluss: (15 : 1)

 

Den Auftrag für die Außenanlagen Eingangsbereich für das Kinderhaus Holzhausen erhält die billigstbietende Firma Freier, Schondorf zum Angebotspreis von 47.639,51 Euro.

 

b) Dyckerhoffstraße

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Den Auftrag für den Ausbau der Dyckerhoffstraße erhält die billigstbietende Firma

Strommer, Schongau zum Angebotspreis von 303.061,70.Euro.

 

c) Brücke Seestraße mit Ersatzparkplatz Segelschule Marx

 

Beschluss: (16 : 0)

 

Den Auftrag für Arbeiten für die Mühlbachbrücke Seestraße erhält die billigstbietende Firma Rädlinger, Vilshofen zum Angebotspreis von 259.361,61 €.

 

Beschluss: (13 : 3)

 

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für die Herrichtung eines Ersatzparkplatzes für die Segelschule Marx im Summerpark, Flurnummer 2619 an den Günstigstbietenden zu vergeben.

 

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Die Sitzung wird unterbrochen und wird am Freitag den 16.04.2010 ab 8:00 Uhr fortgesetzt.

 

Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder                                                        10

Abwesend waren                                                                                                              7

 

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Lfd. Nr. 16

 

Anregung der Vereine „Unser Dorf“, Leonhardiverein und Schützenverein „Seerose“ Holzhausen zur Beschaffung eines Geschirrmobils

 

Beschluss: (10 : 0)

 

Der Anregung auf Beschaffung eines Geschirrmobils wird nicht zugestimmt.

 

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Lfd. Nr. 17

 

Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Utting

 

Beschluss: (9 : 1)

 

Das von der Feuerwehr vorgeschlagene Mehrzweckfahrzeug wird angeschafft.

 

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Lfd. Nr. 18

 

Verabschiedung des Haushalts 2010 und der Finanzplanung mit Investitionsprogramm

 

Beschluss: (10 : 0)

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Haushaltsreste in der vorgelegten Form übertragen werden.

 

Beschluss: (10 : 0)

 

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 mit Anlagen.

 

Beschluss: (9 : 1)

 

Der Gemeinderat beschließt die Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis 2013.

 

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Lfd. Nr. 19

 

Anfragen und Mitteilungen an den Gemeinderat

 

Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

 

 

 

 

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