Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2010
Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder 15
Abwesend waren 2
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Lfd. Nr. 1
Bürgerfragestunde
Es wird die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, hier insbesondere die Schutzvorschriften des § 39 BNatSchG, am Beispiel von Bäumen angesprochen. 1. Bürgermeister Lutzenberger erklärt, dass im Einzelfall entschieden wird. Fachlichen Rat erhält die Gemeinde auch von der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt.
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Lfd. Nr. 2
13. Änderung des Bebauungsplanes Am Moosgraben (Gesamtüberarbeitung);
hier: Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behörden-
beteiligung eingegangene Stellungnahmen
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Der nordwestlichste Bestandsbaum wird aus der Planzeichnung entfernt.
Beschluss: (10 : 3) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
An dem städtebaulichen Ziel die Vorgartenzone von Bebauung freizuhalten wird festgehalten, da dadurch ein straßenbegleitender Freibereich von insgesamt 10 m entstehen soll, der eine gewisse Durchlässigkeit gewährleistet.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die Baugrenzen bleiben beibehalten.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die Bauräume werden vergrößert. Im Süden verbleiben noch 3 m zur Grundstücksgrenze, im Osten wird der Bauraum bis auf Höhe der nördlich angrenzenden Bauräume vergrößert.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Der bisherige Bachlauf bleibt beibehalten, da eine Verlegung des Bachlaufs einen Eingriff in die bestehende Grünstruktur darstellt und keine wesentliche Bauraumerweiterung nach sich zeihen würde.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die Festsetzungen bleiben beibehalten.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die 13. Bebauungsplan Änderung Am Moosgraben wird weitergeführt, da nur durch
den Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung gewährleistet werden kann.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
An dem städtebaulichen Ziel die Vorgartenzone von Bebauung freizuhalten wird festgehalten, da dadurch ein straßenbegleitender Freibereich von insgesamt 10 m entstehen soll, der eine gewisse Durchlässigkeit gewährleistet.
Die beantragte und von der Gemeinde nach bisheriger Rechtslage beschlossene Nebenanlage wird im Bestand dargestellt.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die Festsetzungen bleiben beibehalten.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Der Bebauungsplan bleibt aufrechterhalten.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die Festsetzung 8.6 wird dahingehend ergänzt, dass die zu pflanzenden Bäume entlang der Schondorfer Straße heimische Laubbäume der 1. und 2. Ordnung, Hochstamm, mit einem Stammdurchmesser von 18 cm – 20 cm sein müssen.
Beschluss: (12 : 0) (Ohne GR Kaiser, GR Standfest und GR Weber)
Der Bebauungsplan ist, wie auch in der Begründung erläutert, aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Woher die Differenzen kommen ist nicht nachvollziehbar, da das Rauminformationssystem der Regierung nicht nachvollzogen werden kann.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die Planung und die Festsetzungen bleiben beibehalten.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Die zulässige Wandhöhe wird allgemein für alle Baugebiete definiert in einer eigenen Festsetzung wie folgt:
Die Wandhöhe wird gemessen von Oberkante Erdgeschossrohfußboden bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.
Die Wandhöhe wird bei 6,30 m belassen. Zusätzlich wird eine neue Festsetzung wie folgt eingefügt:
Ein Kniestock über dem 1. Obergeschoss ist unzulässig.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Der Verweis auf den Bestandsschutz unterbleibt.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Das Verbot von Mobilfunkanlagen kann in dieser durch die Nähe des Gewerbegebiets belasteten Umgebung entfallen.
In die Hinweise wird aufgenommen, dass im Gemeindegebiet ein Standort für Mobilfunkanlagen ausgewiesen wird.
Beschluss: (12 : 0) (Ohne GR Kaiser, GR Richter und GR Weber)
Es wird ein diesbezüglicher Hinweis aufgenommen.
Beschluss: (12 : 0) (Ohne GR Kaiser, GR Richter und GR Weber)
Die Sichtdreiecke werden in den Plan und in die Festsetzungen eingetragen.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Der Hinweis wird gestrichen.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Dies wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss: (13 : 0) (Ohne GR Kaiser und GR Weber)
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird beauftragt die beschlossenen Änderungen in die Planung einzuarbeiten und den Entwurf der Bebauungsplanänderung dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
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Lfd. Nr. 3
Antrag Udo Reich auf Änderung des Bebauungsplanes Waldaweg
Beschluss: (15 : 0)
Der Bebauungsplan Waldaweg wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Der Inhalt der Änderung wird wie folgt festgelegt:
Die GR wird von 100 auf 120 qm erhöht. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
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Lfd. Nr. 4
Bauantrag zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte mit Abriss eines Garagen-schuppens in der Holzhauser Straße 31
Beschluss: (15 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 5
Bauantrag (Tektur) zum Abbruch eines Holzschuppens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Steinreiß 5
Beschluss: (15 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 6
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in der Holzhauser Straße 22a
Zurück gezogen.
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Lfd. Nr. 7
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage auf der Flur Nr. 361, Gemarkung Rieden (Ecke Adolf-Münzer-Straße, Am Weitlesberg)
Beschluss: (15 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.
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Lfd. Nr. 8
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in der Hofstattstraße 50
Zurück gezogen
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Lfd. Nr. 9
Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines Einfamilienhauses in der Ludwigstraße 21
Beschluss: (15 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
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Lfd. Nr. 10
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Umnutzung des Räume über und unter der Garage auf dem Grundstück Eduard-Thöny-Straße 17
Beschluss: (15 : 0)
- Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird verlangt.
- Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.
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Lfd. Nr. 11
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Seeholzstraße 19
Beschluss: (15 : 0)
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.
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Lfd. Nr. 12
Antrag Seebühne Utting e.V. auf Genehmigung einer Entwässerungsmaßnahme im Summerpark
zurück gezogen
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Lfd. Nr. 13
Aufbau eines gebundenen Ganztagszugs an der Grundschule
Beschluss: (14 : 1)
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zum Aufbau eines gebundenen Ganztagszuges an der Grundschule zu.
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Lfd. Nr. 14
Sanierung der Gemeindewohnhäuser Kellersgartenstraße;
hier: erforderlicher Brandschutz
Beschluss: (15 : 0)
1.) Von den Architekten Krestel und Brand sind die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung des erforderlichen Brandschutzes mit Kosten in Höhe von 20.000 € zu veranlassen.
2.) Die zusätzlich erforderlichen Leistungen gemäß dem Angebot der Firma Loy in Höhe von 5.081.45 Euro werden in Auftrag gegeben.
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Lfd. Nr. 15
Antrag Vincenzo Sgro auf Verlängerung der Genehmigung für Speiseeisverkauf im Summerpark
Beschluss: (13 : 2)
Dem Antrag von Vincenzo Sgro auf Verlängerung der Genehmigung für die Aufstellung seines Eiswagens im Summerpark für das Jahr 2010 wird mit der Auflage stattgegeben, dass der Eiswagen täglich zu entfernen ist. Die jährliche Pacht wird wie bisher auf 100,00 € festgelegt. Kosten für Strom werden gesondert abgerechnet.
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Lfd. Nr. 16
Feuerwehrhaus Utting;
hier: Verlegung des Eingangs, Sanierung der Eingangsterrasse und Stufenanlage, Neubau Brandschutztreppe; hier: Bedenkenanmeldung des Architekten
vertagt
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Lfd. Nr. 17
Antrag freie Wählergemeinschaft auf Vollausbau der Straße „Im Gries“
Beschlussvorschlag:
Für die Straße „Im Gries“ soll ein Vollausbau in 2010 geplant und in 2011 ausgeführt werden. Die Art der Ausführung (beispielsweise mit Gehweg von der Mühlbachbrücke bis zu Maria-Theresia-Straße und ein verkehrsberuhigter Bereich von der Maria-Theresia-Straße Richtung Mühlstraße) soll in der Planungsphase beraten werden. Die Anwohner sollen bei der Gestaltungsdiskussion frühzeitig und umfassend eingebunden werden.
Abstimmungsergebnis: (2 : 13)
Damit abgelehnt
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Lfd. Nr. 18
Anfragen und Mitteilungen an den Gemeinderat
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.